Eine Baumfällung ist meist unumgänglich, sobald sich die Stand- und/oder Bruchsicherheit eines Baumes nicht mehr gewährleisten lässt.
Wenn Ihnen und Ihren Vorhaben ein Baum im Weg sein sollte, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Die seilunterstütze Klettertechnik und Spezialfällungen mittels Hubarbeitsbühne und Krantechnik sind genau unser Ding.
Die Notwendigkeit einer Fällung wird von uns individuell geprüft und muss eventuell von zuständigen Behörden genehmigt werden. Hier ist jedoch die herrschende Baumschutzverordnung des jeweiligen Landes maßgeblich. Wir unterstützen Sie gern beim Genehmigungsverfahren!
Fällungen werden grundsätzlich in der Zeit zwischen 01.Oktober und 28.Februar, in der Vegetationspause, durchgeführt. Hier ist das Bundesnaturschutzgesetz maßgebend. Die Brut- und Nistschutzzeit der Vögel sowie Artenschutzrechtliche Belange sind stets zu beachten.
Wenn Gefahr im Verzug ist, kann eine Sondergenehmigung erteilt und somit eine unverzügliche Fällung durchgeführt werden.
Im Anschluss finden Sie Links zu den geltenden Baumschutzverordnungen der jeweiligen Bezirke und Länder.
Wir beraten Sie gern!
Unsere Leistungen bei Baumfällungen umfassen:
Nachhaltige Nutzung nach der Fällung:
Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Besichtigungstermin, wir erstellen Ihnen gern ein Angebot!