BAUMSCHUTZVERORDNUNG

Potsdam (Auszug)


Geschützt sind:

  • Obstbäume mit min. 80cm Stammumfang,
  • Bäume mit einem Stammumfang von min. 30cm
    (gilt auch für Walnuss, Baumhasel, Edeleberesche und Esskastanie),
  • Bäume mit geringerem Stammumfang, wenn Sie aus landeskulturellen Gründen, als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme oder als Ersatzpflanzung gepflanzt wurden.

Der Stammumfang ist in einer Höhe von 1,3m über dem Erdboden zu messen.

 

Genehmigungsfrei sind:

  • fachgerechter Dach-und Fassadenfreischnitt im Feinastbereich (Astdurchmesser bis 3cm) bis zu 2m in senkrechter Entfernung zur Oberfläche des Daches bzw. Fassade
  • fachgerechte Entnahme von abgestorbenen, bruchgefährdeten und sich scheuernden Ästen, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (fachgerechte Kronenpflege)

Ist der Baum gemäß Baumschutzverordnung geschützt, so sind geplante Fällungen, Schnittmaßnahmen, Umpflanzungen und Eingriffe in den Wurzelbereich bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung Potsdam zu beantragen.

Gern füllen wir den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus und erledigen die notwendigen Schritte um eine Fällung/Schnittmaßnahme zu beantragen!


So findet man uns


Baum & Garten - Sambale,
Bucher Straße 52

16341 Panketal

 

Tel: +49 176 614 632 45

 

joseph@baumundgarten-sambale.de


Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um Ihren Baum und Garten.


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